Antragstellung INTERREG IV
Die einzelnen Schritte zum offiziellen Projektantrag
Sie haben eine Projektidee, die Sie im Rahmen des Programms INTERREG Bayern - Österreich 2007-2013 umsetzen möchten und in das Gebiet der Euregio Inntal fällt? Dann wenden Sie sich bitte unbedingt bevor Sie versuchen, einen Antrag zu stellen, an die Geschäftsstelle der Euregio oder an Ihre zuständige Regionale Koordinierungsstelle.
Im Folgenden finden Sie Schritt für Schritt die Vorgangsweise von der Projektidee bis zum offiziellen Antrag auf Projektförderung:
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Kontaktaufnahme des Lead-Partners mit der möglichen Regionalen Koordinierungsstelle des Lead-Partners (= Lead-Partner-RK)
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Kurzbeschreibung der Projektidee mittels Formular (max. 1.250 Zeichen = ca. 1/2 Seite)
(ACHTUNG: Dieses Formular ist ausschließlich vom Lead-Partner auszufüllen! Mehrfachmeldungen werden abgelehnt!) -
Beurteilung der Projektidee durch die Lead-Partner-RK
(mit dem Ergebnis Freigabe oder Ablehnung) -
Information an den Lead-Partner über das Beurteilungsergebnis
Bei Freigabe erhält der Lead-Partner die Zugangsdaten, welche ihn zum Ausfüllen des Antragsformulars berechtigen.
(ACHTUNG: Diese Zugangsdaten können jeweils nur für das beantragte Projekt verwendet werden. Bei Mehrfachverwendung droht Datenverlust!) -
Ausfüllen des Antragsformulars und Einreichung des Antrags
Bitte benutzen Sie für die Kurzbeschreibung Ihrer Projektidee ausschließlich das vorgegebene Formular!
Damit Sie sich bereits vorab informieren können, was Sie beim Ausfüllen eines Antrages für die Förderung von Projekten im Rahmen des Programms INTERREG Bayern - Österreich 2007-2013 erwartet, stellen wir Ihnen hier ein Antragsformular im PDF-Format zur Ansicht zur Verfügung.
Dieses kann nicht zur Antragstellung verwendet werden!
Weitere Informationen online finden Sie auch auf der Programm-Homepage.
Hier nochmals übersichtlich und in Kürze die wesentlichsten Änderungen gegenüber INTERREG IIIA:
| - Es gilt das Lead-Partner-Prinzip (LP ist federführender Projektträger). |
| - Nur noch ein Förderantrag ist einzureichen. |
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- Die Projektpartner unterzeichnen eine Kooperationsvereinbarung. |
| - Der Lead-Partner unterzeichnet einen EFRE-Fördervertrag mit der Verwaltungsbehörde des Programms. |
| - Es sind 4 Kriterien im Hinblick auf die Qualität der grenzüberschreitenden Kooperation vorgegeben, davon sind mind. 2 zu erfüllen (gemeinsame Ausarbeitung, gemeinsame Durchführung, gemeinsames Personal und gemeinsame Finanzierung). |
| - Es gelten folgende EU-Fördersätze: 40 % für Investitionsprojekte, 50 % für Netzwerkprojekte - es sind jeweils Zuschläge für die Erfüllung eines 3. und/oder 4. Qualitätskriteriums möglich (insgesamt max. 50 % bzw. 60 % Förderung). |
Quelle: www.interreg-bayaut.net