Förderung der europäischen Zusammenarbeit im schulischen Bereich
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2009-11-02 10:46
EU bezuschusst mit der Aktion COMENIUS Regio bilaterale Bildungspartnerschaften zwischen Regionen in zwei verschiedenen Staaten
Ziele und Hauptmerkmale
Diese neue Aktion im Rahmen von COMENIUS wird ab 2009 durchgeführt mit dem Ziel, die europäische Zusammenarbeit im schulischen Bereich auf der Ebene von Regionen und Gemeinden zu fördern. Dabei können regionale Netzwerke von Schulbehörden, Verwaltungen, Einrichtungen der Aus- und Fortbildung von Lehrenden, Schulen und weitere Institutionen Partnerschaften mit entsprechenden Einrichtungen in anderen europäischen Regionen eingehen. Zunächst sind nur bilaterale Partnerschaften zwischen Regionen in zwei verschiedenen Staaten möglich. Dabei kann es sich um benachbarte Grenzregionen oder auch um räumlich weit entfernte Gebiete handeln. Die Partnerschaft bezieht sich auf Themen von gemeinsamem Interesse und den Austausch von Erfahrungen und zielt auf die Entwicklung nachhaltiger Strukturen der Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Regionen ab. Die Förderdauer beträgt zwei Jahre.
Aktivitäten und Themen
Partnerschaften im Rahmen von COMENIUS-Regio umfassen sowohl Mobilitäten als auch Projektarbeit zwischen den beteiligten Partnerregionen oder –gemeinden. Es können zum Beispiel Austausch- bzw. Fortbildungsmaßnahmen von Lehrenden, Studienbesuche, Konferenzen oder Sommerakademien organisiert werden. Zu den möglichen Projektaktivitäten zählen u. a. die Erprobung neuer pädagogischer Ansätze, die Durchführung von Studien, die Planung und Durchführung von Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung. Die Partnerschaften sind frei in der Wahl eines Themas, das für beide beteiligten Regionen von Interesse und Relevanz ist. Mögliche Themen sind beispielsweise: Fragen des Schulmanagements, Aus- und Fortbildung von Lehrenden, nachhaltige europäische und internationale Zusammenarbeit in der Schulbildung, Integration von Lernenden mit Migrationshintergrund, Reduzierung der Schulabbrecherquote, Förderung von Unternehmergeist und Kreativität.
Wer kann teilnehmen
Antragsberechtigt sind lokale oder regionale Behörden mit einer Funktion in der Schulbildung.
Die Liste der jeweils antragberechtigten Einrichtungen in allen Teilnehmerstaaten wird auf der Website der EU-Kommission veröffentlicht. Neben der antragstellenden Einrichtung müssen auf lokaler bzw. regionaler Ebene außerdem beteiligt sein:
Diese neue Aktion im Rahmen von COMENIUS wird ab 2009 durchgeführt mit dem Ziel, die europäische Zusammenarbeit im schulischen Bereich auf der Ebene von Regionen und Gemeinden zu fördern. Dabei können regionale Netzwerke von Schulbehörden, Verwaltungen, Einrichtungen der Aus- und Fortbildung von Lehrenden, Schulen und weitere Institutionen Partnerschaften mit entsprechenden Einrichtungen in anderen europäischen Regionen eingehen. Zunächst sind nur bilaterale Partnerschaften zwischen Regionen in zwei verschiedenen Staaten möglich. Dabei kann es sich um benachbarte Grenzregionen oder auch um räumlich weit entfernte Gebiete handeln. Die Partnerschaft bezieht sich auf Themen von gemeinsamem Interesse und den Austausch von Erfahrungen und zielt auf die Entwicklung nachhaltiger Strukturen der Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Regionen ab. Die Förderdauer beträgt zwei Jahre.
Aktivitäten und Themen
Partnerschaften im Rahmen von COMENIUS-Regio umfassen sowohl Mobilitäten als auch Projektarbeit zwischen den beteiligten Partnerregionen oder –gemeinden. Es können zum Beispiel Austausch- bzw. Fortbildungsmaßnahmen von Lehrenden, Studienbesuche, Konferenzen oder Sommerakademien organisiert werden. Zu den möglichen Projektaktivitäten zählen u. a. die Erprobung neuer pädagogischer Ansätze, die Durchführung von Studien, die Planung und Durchführung von Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung. Die Partnerschaften sind frei in der Wahl eines Themas, das für beide beteiligten Regionen von Interesse und Relevanz ist. Mögliche Themen sind beispielsweise: Fragen des Schulmanagements, Aus- und Fortbildung von Lehrenden, nachhaltige europäische und internationale Zusammenarbeit in der Schulbildung, Integration von Lernenden mit Migrationshintergrund, Reduzierung der Schulabbrecherquote, Förderung von Unternehmergeist und Kreativität.
Wer kann teilnehmen
Antragsberechtigt sind lokale oder regionale Behörden mit einer Funktion in der Schulbildung.
Die Liste der jeweils antragberechtigten Einrichtungen in allen Teilnehmerstaaten wird auf der Website der EU-Kommission veröffentlicht. Neben der antragstellenden Einrichtung müssen auf lokaler bzw. regionaler Ebene außerdem beteiligt sein:
- mindestens eine Einrichtung, die bei der Aktion "COMENIUS Schulpartnerschaften" antragsberechtigt ist (Schulen / vorschulischer Bereich) sowie
- mindestens eine weitere relevante lokale oder regionale Organisation oder Institution (abhängig vom gewählten Thema z.B.: ein Ausbildungsinstitut für Lehrende, eine Jugendorganisation, ein Museum, eine Bibliothek, ein Sportclub usw.). Die Einbeziehung weiterer lokaler Partner ist möglich.
Als antragstellende Einrichtung ist die Schulverwaltungsbehörde zuständig für die Durchführung der Partnerschaft in der Region. Sie unterzeichnet den Zuschussvertrag, verwaltet die Zuschüsse, koordiniert die Projektaktivitäten auf lokaler bzw. regionaler Ebene und sorgt für die Verbreitung, Anwendung bzw. Nachhaltigkeit der Projektergebnisse. Förderanträge müssen jeweils an die Nationalagenturen in beiden Partnerländern gesendet werden.
Zuschüsse
Der EU-Zuschuss pro Region für eine zweijährige Partnerschaft setzt sich zusammen aus:
- einer Mobilitätspauschale für wahlweise 4, 8, 12 oder 24 Mobilitäten zu der Partnerregion. Die Pauschale ist abhängig von der gewählten Anzahl von Mobilitäten und der Entfernung zwischen den Partnerregionen. Die Beträge werden in der jährlichen Ausschreibung der EU-Kommission und auf der Website der Nationalagentur veröffentlicht.
- Projektkosten (außer Mobilitäten) auf der Grundlage von realen Kosten bis zu einem Förderbetrag von maximal 25.000 € pro Region.
Personalkosten können aus dem EU-Zuschuss nicht finanziert werden.
Quelle: http://www.lebenslanges-lernen.at/article/articleview/881/1/229